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   VGH Bayern, 14.01.2015 - 14 ZB 13.574   

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https://dejure.org/2015,473
VGH Bayern, 14.01.2015 - 14 ZB 13.574 (https://dejure.org/2015,473)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2015 - 14 ZB 13.574 (https://dejure.org/2015,473)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 14 ZB 13.574 (https://dejure.org/2015,473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Besoldung von bei Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten;Unterschiedliche Besoldung von Bundesbeamten im Hinblick auf Gewährung einer Sonderzahlung;Verfassungskonformität des § 78 BBesG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschiedliche Besoldung von von bei Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten im Hinblick auf Gewährung einer Sonderzahlung

  • rewis.io

    Beamte in Postnachfolgeunternehmen haben keinen Anspruch auf Zahlung von Bezügen nach der allgemeinen Besoldungstabelle für Bundesbeamte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG a.F. § 78 Abs. 1; PostPersRG a.F. § 10
    Unterschiedliche Besoldung von von bei Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten im Hinblick auf Gewährung einer Sonderzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2015 - 14 ZB 13.574
    Der Kläger macht geltend, das Verwaltungsgericht hätte seine Urteilsbegründung ausschließlich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - (BVerfGE 130, 52) gestützt, der sich jedoch nicht mit der Rechtmäßigkeit von § 78 BBesG befasse, sondern ausschließlich mit der von § 10 PostPersRG.

    Die Argumente in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - (BVerfGE 130, 52) zur Verfassungsmäßigkeit des § 10 PostPersRG, wonach die Ungleichbehandlung durch das Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Postnachfolgeunternehmen gerechtfertigt sei, gälten ebenso für § 78 BBesG.

    Hinzu kommt, dass die Ungleichbehandlung auch im Sinne einer Besserstellung der Beamten der Postnachfolgeunternehmen stattgefunden hat (z.B. durch die Einführung von Leistungsentgeltregelungen, vgl. hierzu die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 17.1.2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52/70).

    Ein Anspruch des Klägers auf Sonderzahlung war jedoch bereits nach § 10 PostPersRG a.F. entfallen, der auch im Hinblick auf Art. 33 Abs. 5 GG in Übereinstimmung mit der Verfassung steht (BVerfG, B.v. 17.1.2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52).

    Der Vortrag des Klägers lässt eine hinreichende Darlegung dahingehend vermissen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - (BVerfGE 130, 52) keine ausreichenden Anhaltspunkte zur Beantwortung der vom Kläger aufgeworfenen Frage, ob § 78 BBesG verfassungskonform ist, enthält (vgl. auch OVG NW, B.v. 10.10.2012 - 1 A 1944/12 - RiA 2012, 272).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2015 - 14 ZB 13.574
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2015 - 14 ZB 13.574
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2015 - 14 ZB 13.574
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 1 A 1993/12

    Verfassungsmäßigkeit des § 78 Abs. 1 BBesG bei Kürzung des Gehalts von Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2015 - 14 ZB 13.574
    Die darin liegende Ungleichbehandlung bei der Besoldung ist aber schon durch die in § 10 Abs. 1 PostPersRG vorgenommene Ungleichbehandlung bedingt, die das Bundesverfassungsgericht als gerechtfertigt angesehen hat (vgl. OVG NW, B.v.15.10.2012 - 1 A 1993/12 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 1 A 1944/12

    Zulassungsgründe für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bzgl. der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2015 - 14 ZB 13.574
    Der Vortrag des Klägers lässt eine hinreichende Darlegung dahingehend vermissen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - (BVerfGE 130, 52) keine ausreichenden Anhaltspunkte zur Beantwortung der vom Kläger aufgeworfenen Frage, ob § 78 BBesG verfassungskonform ist, enthält (vgl. auch OVG NW, B.v. 10.10.2012 - 1 A 1944/12 - RiA 2012, 272).
  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891

    Ausschluss einer nachgeheirateten Witwe vom Witwengeld; Altersdiskriminierung

    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt nämlich auch dann, wenn die aufgeworfene Frage zwar nicht ausdrücklich entschieden ist, bereits ergangene Entscheidungen aber ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der Frage geben (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2015 - 14 ZB 13.574 - juris Rn. 14).
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